Elektronikversicherung - Wissenswertes und häufig gestellte Fragen (FAQ)

In der Elektronikversicherung sind Pauschal- und Einzeldeckungen die möglichen Vertragsformen. Bei der Pauschalversicherung sind alle elektronischen Geräte bzw. Anlagen eines Betriebes pauschal versichert. Diese werden lediglich über die Höhe der Versicherungssumme und Eingruppierungen definiert. Im Gegensatz zur Einzeldeklaration, bei der eine bestimmte, im Versicherungsschein genau bezeichnete Anlage oder Maschine als versichert gilt.

Die Versicherungssumme ergibt sich aus den Listenpreisen aller elektrischen und elektronischen Anlagen bzw. Geräte des Gewerbebetriebes. Das Versichern von einzelnen Geräten und Anlagen ist über die hier dargestellten Tarife nicht möglich. Bei korrekter Angabe der Versicherungssumme wird Unterversicherungsschutz gewährt.

Die Tarife auf Elektronikversicherung richten sich ausschließlich an Gewerbebetriebe, Verwaltungen usw.. Da in nahezu allen Fällen eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist, wird die Versicherungssumme netto (ohne Umsatzsteuer) angegeben.

Der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten fixen Termin, welcher in der Zukunft liegen muss. Der frühstmögliche Versicherungsbeginn ist der Tag nach Antragstellung.

Die Elektronikversicherung wird in der Regel über die ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) definiert. Mit einfachen Worten erklärt, sind alle unvorhersehbar von außen einwirkenden Gefahren versichert, sofern diese einen Sachschaden an der versicherten Sache verursachen, sofern an anderer Stelle der vereinbarten Bedingungen, oder auf Antrag des Versicherungsnehmers, kein Ausschluss oder eine Einschränkung erfolgt.

Nein! Es können nur Geräte und Anlagen versichert werden, die serienmäßig hergestellt werden und zu denen der Erhalt von Ersatzteilen gewährleistet ist.

Klauseln (Bestimmung in einem Vertrag oder einer Vereinbarung) werden in der Regel für kleinere Deckungserweiterungen (aber auch Einschränkungen) verwendet. Sie sind kleine Textbausteine, die spezielle Bestimmungen zum Vertrag beinhalten. Standardmäßig werden alle Klauseln in einem Klauselbogen aufgeführt. Es gelten jedoch immer nur die im Versicherungsschein genannten.

Schäden durch Höhere Gewalt (z. B. Unwetter) sind mitversichert. Der Versicherungsschutz bei Überschwemmung / Hochwasser wird unter Vorbehalt vereinbart. Das Versicherungsunternehmen prüft nach Antragseingang das Risiko (ZÜRS-Zone) und wird entsprechend der Einstufung den Versicherungsschutz vereinbaren oder ausschließen.

Wünschen Sie eine "Vorläufige Deckung" so schreiben Sie dies bitte in den Freitext des Onlineantrages hinein. Voraussetzung einer vorläufigen Deckung ist die Teilnahme am Sepa-Lastschriftmandat.

Zur Beitragberechnung benutzen Sie bitte die Online-Tarifrechner. Diese sind stets aktuell und beinhalten jegliche Tarifvarianten und Zusatzdeckungen.

Es werden Vertragslaufzeiten von 1 Jahr oder 3 Jahren angeboten. Sofern der Vertrag, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf, nicht gekündigt wird, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Wird eine mind. 3-jährige Vertragslaufzeit vereinbart, gewährt der Versicherer einen Laufzeitrabatt.

Im Rahmen der Elektronikversicherung gelten meist mehrere Selbstbehalt, die an Schadenereignisse und Gefahren gekoppelt sind. Meist wird ein genereller Selbstbehalt für Sachschäden vereinbart. Darüber hinaus ginbt es aus Selbstbehalte bei Abhandenkommen außerhalb des Versicherungsortes für mobile Peripherie. Für eine evtl. vereinbarte Softwareversicherung oder Mehrkostenversicherung gelten gesonderte Selbstbehalte. Da jeder Versicherer die Höhe und Art der Selbstbehalte nach seinen Vorstellungen festlegt, verweisen wir auf unsere Online-Tarifrechner des jeweiligen Anbieters, die alle Selbstbehalte ausweisen.

Der Versicherungsschein wird Ihnen per Post von Seiten des Versicherungsunternehmens zugestellt. Die derzeitige Bearbeitungszeit inkl. Zustellung beträgt ca. 14 Tage.

Ja, alle hier angebotenen Elektronikversicherungen gelten auch im europäischen Ausland, teilweise auch weltweit. Je nach Anbieter beträgt die Höchstentschädigung für Schäden außerhalb der dokumentierten Betriebsgrundstücke abweichend von Abschnitt "A" § 7 Nr. 6 ABE 2011 je Versicherungsfall jedoch nur zwischen 20 und 50 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme.

Weitere Nachlässe bzw. Rabatte sind leider nicht möglich. Alle Nachlässe sind bereits berücksichtigt. Zur Beitragssenkung können höhere Selbstbehalte, Schadenvorausrabatte oder die mind. 3-Jährige Vertragslaufzeit gewählt werden.

Die Räumlichkeiten (Betriebssitz) müssen an den von außen zugänglichen Türen wie dargestellt gesichert sein: Darstellung der Mindestsicherungen der Räumlichkeiten

Über denn online Tarifrechner der Versicherungsgesellschaft Ihre Wahl, können Sie den Versicherungsschutz online beantragen. Die Tarifrechner sind bewusst recht einfach gehalten und gewähren somit eine schnellstmögliche und einfache Antragstellung. Folgende Schritte sind erforderlich:
  1. Tarifrechner der zutreffenden Gesellschaft auswählen.
  2. Daten nach Abfrage eingeben (Versicherungssummen der einzelnen Gruppen).
  3. Zusatzbausteine auswählen.
  4. Sie erhalten eine Kurzübersicht der Tarifoptionen, Leistungen und Prämien zum Tarif auf Elektronikversicherung.
  5. Selbstbehalte, Laufzeiten und SVR-Rabatt auswählen.
  6. Den rechts neben dem Tarif befindlichen Button „Antrag stellen“ betätigen.
  7. Sie erhalten eine Übersicht der zugrundeliegenden Bedingungen, der vertraglichen Eckdaten und der Versicherungsbeiträge.
  8. Alle unterhalb der Übersicht befindlichen Formularfelder ausfüllen.
  9. Den Button „Versicherungsantrag stellen“ betätigen.
  10. Sie erhalten umgehend eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Diese beinhaltet Ihre Antragsdaten und die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (PDF-Dateien).
  11. Prüfen Sie die Inhalte des Versicherungsantrages und folgen Sie den Anweisungen gemäß der E-Mail und bestätigen Sie den Antrag.
  12. Der Antrag wird unsererseits manuell geprüft und an den Versicherer weitergeleitet.
  13. Der Versicherungsschein wird Ihnen vom Versicherer per Post zugestellt.

Häufig werden teure elektronische Geräte oder Anlagen kreditfinanziert oder auch geleast. Somit ist man als Schuldner verpflichtet eine Versicherung (hier Elektronikversicherung) abzuschliessen um im Schadenfall die Verpflichtungen gegenüber der Bank oder dem Leasinggeber erfüllen zu können. Ein Sicherungsschein bestätigt dem Kredit- bzw Leasinggeber, dass die Versicherung des Schuldners gegenüber dessen Gläubigern haftet. Der Sicherungsschein dient also der Absicherung der Gläubiger. Diese erwirbt durch die Urkunde somit auch die Rechte aus dem bestehenden Versicherungsvertrag, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein. Meist wird die Übergabe des Sicherungsscheins an den Leasing- bzw. den Kreditgeber vertraglich vereinbart.

In der Sachversicherung kann es zum Zeitpunkt des Eintretens eines Versicherungsfalles zu einer Unterversicherung kommen. Diese liegt dann vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zu diesem Zeitpunkt niedriger ist als der Versicherungswert der versicherten Sache. Die gesetzliche Regelung ist im Paragraphen 75 des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) zu finden.
In der Elektronikversicherung verzichtet der Versicherer auf eine Prüfung im Schadenfall, ob der Versicherungswert und die vereinbarte Versicherungssumme passen, wenn bei der Beantragung des Vertrages die Investitionssumme zum Anschaffungszeitpunkt der versicherten Sache angegeben wurde.
Gerade bei Teilschäden, wenn also nicht der komplette versicherte Bestand beschädigt wird, ist diese Regelung von Bedeutung, da eine Teilreparatur teurer sein kann als hochgerechnet eine Neubeschaffung der gleichwertigen Gesamtanlage.